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§1 Leistungsbeschreibung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von HundumHeike. Die auf Flyer oder Homepage veröffentlichten Angaben sind bindend. HundumHeike behält sich als Veranstalter jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Vortrags- oder Seminarbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen. Über diese Änderungen wird der Teilnehmer nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert. Der Teilnehmer hat ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 7 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten. Eine evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. HundumHeike behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen. HundumHeike haftet in jedem Fall nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen


§2 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen von HundumHeike erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von eigenen Tieren (Hunden) ist nur gestattet, wenn dies aus der jeweiligen Veranstaltungs-Beschreibung hervorgeht und der Teilnehmer/Tierhalter eine gültige Tierhalterhaftpflicht–Versicherung für seinen mitgebrachten Hund besitzt. Er versichert mit seiner Unterschrift weiterhin, dass sein mitgebrachter Hund aktuell keine ansteckenden Krankheiten hat und einen ordnungsgemäßen Impfschutz nachweisen kann.
 Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere (Hunde), die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.

Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten einen Workshop belegen.

§3 Anmeldung und Bezahlung

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer HundumHeike den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt verbindlich durch den Anmeldenden. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch HundumHeike zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Die Vortrags- und Seminargebühr wird mit der Anmeldung und nach der Bestätigung durch HundumHeike sofort fällig. Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. HundumHeike hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.


§4 Rücktritt durch den Teilnehmer oder den Veranstalter HundumHeike

Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei HundumHeike. Im Falle des Rücktritts kann HundumHeike Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen:bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Teilnahmegebührbis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebührbei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Zur Vermeidung von Stornierungskosten, können Sie auch einen Ersatzteilnehmer benennen.

HundumHeike kann ohne Einhaltung der Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere gilt dies wenn er andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet. Sollte die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann HundumHeike bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten z.B. durch plötzliche Erkrankung und in Fällen von höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. HundumHeike wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmöglich Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.


§5 Haftung durch HundumHeike

HundumHeike als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. HundumHeike haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren (Hunden) herbeigeführt werden.


§6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.


§7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Nürnberg


§8 Die Mitnahme von Hunden

Die Mitnahme von (ruhigen) Hunden ist nicht bei allen Veranstaltungen bzw. nur begrenzt möglich (siehe Ausschreibung). Die Bestätigung der Teilnahme mit Hund erfolgt immer erst bei der Anmeldung

Heike Schlesinger